Depot
Was ist ein Depot?
Als Depot wird eine Verwahrmöglichkeit bezeichnet, die Kreditinstitute für ihre Kunden zur Verfügung stellen um deren Wertpapiere zu verwalten. Je nach den Wünschen des Kunden können die Wertpapiere entweder bei einer Wertpapiersammelbank oder aber gesondert in einem Streifbanddepot verwahrt werden. Das Girosammeldepot ist kostengünstiger und wird deshalb häufiger in Anspruch genommen als das Streifendepot. Die Gebühren decken sowohl die Überweisung von Zinsen, als auch die Überwachung von Zinsterminen etc. ab.
Über den Wert der Anlagen in dem Depot wird der Kunde grundsätzlich am Ende des Jahres durch einen Depotauszug in Kenntnis gesetzt. Natürlich kann er auch jederzeit diese Auskunft anfordern bzw. selbst einsehen. Da die Depots der Kunden von den Eigenbeständen der Bank getrennt sind, haben Gläubiger der Bank keinen Zugriff.
Vorteile eines Depots in Österreich
Auch für deutsche Aktionäre wird die Einrichtung eines Depots in Österreich immer attraktiver. Das liegt vor allem daran, dass das Bankgeheimnis in Österreich in Bezug auf das Depot sehr viel strenger ist als in Deutschland. Seit über 100 Jahren schützt der Staat die Privatsphäre der Kunden besonders, was auch durch die Festlegung des österreichischen Bankgeheimnisses im Bankwesengesetz sichergestellt wird. Anders als die einfachen Bundesgesetze hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang und kann nicht so leicht geändert werden. Eine Änderung kann nur stattfinden, wenn im Nationalrat eine 2/3 Mehrheit vorhanden ist. Zudem gibt es in Österreich keine Zentralkundendatei.
Das bedeutet, dass Direktanfragen aufgrund des Bankgeheimnisses auf den Amtsweg verwiesen werden. Durchbrochen werden kann es nur wenn ein Ausnahmefall, wie zum Beispiel ein Straf- oder Finanzstrafverfahren vorliegt.
Wie wird ein Depot in Österreich besteuert?
Ein weiterer Grund warum sich viele deutsche Aktionäre für ein Depot in Österreich entscheiden sind die Steuervorteile, von denen viele Deutsche profitieren können. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Österreich hat und sich auch nicht länger als drei Monate in Österreich aufhält, ist er als Devisenausländer nur beschränkt steuerpflichtig. Private Anleger, die als Devisenausländer gelten, müssen keine österreichische Kapitalertragssteuer zahlen, sondern unterliegen im Falle einer Ausschüttung einer Dividende ausschließlich der Quellensteuer. Es ist allerdings erforderlich eine Wohnsitzerklärung abzugeben, um sicherzustellen, dass der Wohnsitz außerhalb von Österreich ist. Auch ist der Kunde dadurch nicht von der Steuerpflicht in seinem eigenen Land befreit.
Die deutsche Abgeltungssteuer bei einem Depot in Österreich
Auch in Bezug auf die deutsche Abgeltungssteuer ergeben sich für deutsche Aktionäre einige Vorteile. Eine deutsche Depotbank behält die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne der Wertpapiere sofort ein und der Kunde kann die entstandenen Kursverluste erst bei seiner Steuererklärung geltend machen. Führt man jedoch ein Depot in Österreich, wird der Kunde erst mit der Einkommensteuerveranlagung oder aber mit dem Abgeltungsgesetz belastet und es kommt zunächst zu einem Steuerstundungseffekt. Bei der Führung eines Depots in Österreich wird also keine Abgeltungssteuer für die Verwahrung der Wertpapiere direkt, also in Österreich, einbehalten. Der Anleger verpflichtet sich jedoch, seine Erträge in der Steuererklärung zu deklarieren.
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